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Leitlinien zum Umgang mit Mädchen und jungen Frauen in der pädagogischen und therapeutischen Arbeit
- Wir respektieren den geäußerten Willen des Mädchens.
- Wir überschreiten die Schamgrenzen der Klientinnen nicht, Körperkontakt ohne Indikation ist nicht zulässig.
- Wir gehen in eine nötige professionelle Distanz gegenüber unserer eigenen emotionalen Betroffenheit.
- Wir verlagern keine beruflichen Angelegenheiten ins Private und umgekehrt.
- Private Kontakte zu Klientinnen sind nicht gestattet, auch nicht über soziale Netzwerke im Internet.
- Private Kontakte sind nach einjähriger Hilfebeendigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Vollendung des 18. Lebensjahres der Klientinnen zulässig.
- Wir ziehen in schwierigen Situationen, in denen wir mit Mädchen alleine sind, im Bedarfsfall eine zweite Person hinzu.
- Wir dokumentieren Situationen, in denen es zu Nähe-Distanz-Problemen zwischen Klientinnen und Professionellen kam.
- Sexualisierte Kommunikation, Kleidung und Atmosphäre wird von Mitarbeiterinnen in keiner Weise unterstützt.
- Wir versuchen bei körperlicher Gewalt immer deeskalierend einzugreifen und den Schutz von Klientinnen und Mitarbeiterinnen sicherzustellen.
- Wir stellen sicher, dass alle Alltagssituationen emotional transparent und kontrollierbar und berechenbar sind.
- Wir geben Klientinnen ein kontrolliertes und entwicklungsangemessenes Feedback in problematischen Situationen.
- Wir stellen den Schutz des Mädchens sicher und sorgen für unseren eigenen Schutz.
- Ein Zimmer oder Funktionsraum, in dem sich eine Klientin befindet, darf zu keiner Zeit von Mitarbeiterinnen abgeschlossen werden.