Leitlinien zum Umgang mit Mädchen und jungen Frauen in der pädagogischen und therapeutischen Arbeit

  1. Wir respektieren den geäußerten Willen des Mädchens.
  2. Wir überschreiten die Schamgrenzen der Klientinnen nicht, Körperkontakt ohne Indikation ist nicht zulässig.
  3. Wir gehen in eine nötige professionelle Distanz gegenüber unserer eigenen emotionalen Betroffenheit.
  4. Wir  verlagern keine beruflichen Angelegenheiten ins Private und umgekehrt.
  5. Private Kontakte zu Klientinnen sind nicht gestattet, auch nicht über soziale Netzwerke im Internet.
  6. Private Kontakte sind nach einjähriger Hilfebeendigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Vollendung des 18. Lebensjahres der Klientinnen zulässig.
  7. Wir ziehen in schwierigen Situationen, in denen wir mit Mädchen alleine sind, im Bedarfsfall eine zweite Person hinzu.
  8. Wir dokumentieren Situationen, in denen es zu Nähe-Distanz-Problemen zwischen Klientinnen und Professionellen kam.
  9. Sexualisierte Kommunikation, Kleidung und Atmosphäre wird von Mitarbeiterinnen in keiner Weise unterstützt.
  10. Wir versuchen bei körperlicher Gewalt immer deeskalierend einzugreifen und den Schutz von Klientinnen und Mitarbeiterinnen sicherzustellen.
  11. Wir stellen sicher, dass alle Alltagssituationen emotional transparent und kontrollierbar und berechenbar sind.
  12. Wir geben Klientinnen ein kontrolliertes und entwicklungsangemessenes Feedback in problematischen Situationen.
  13. Wir stellen den Schutz des Mädchens sicher und sorgen für unseren eigenen Schutz.
  14. Ein Zimmer oder Funktionsraum, in dem sich eine Klientin befindet, darf zu keiner Zeit von Mitarbeiterinnen abgeschlossen werden.